Corona-Virus
 
 

Liebe Besucher*innen,
liebe Patient*innen,

nach der Coronaschutzverordnung NRW vom 01.07.2022 besteht gemäß §4(2) 3 in NRW weiterhin eine Testpflicht für Besucher*innen des Krankenhauses. Tests sind ab dem 01.07.2022 in der Regel kostenpflichtig. Anspruch auf kostenlose Tests haben u. a. Besucher*innen und Behandelte oder Bewohner*innen in stationären bzw. ambulanten Pflege- und Krankeneinrichtungen.

 

Anspruch auf kostenlose Tests haben:

  • Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester
  • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen
  • Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“)
  • Besucher und Behandelte oder Bewohner in stationären bzw. ambulanten Pflege- und Krankeneinrichtungen
  • Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
  • Pflegende Angehörige
  • Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten


Der Anspruch auf kostenlose Tests muss durch geeignete Unterlagen nachgewiesen werden – zum Beispiel durch ein ärztliches Zeugnis oder den Mutterpass. Laut Bundesgesundheitsministerium ist es darüber hinaus möglich, eine sogenannte Eigenerklärung vorzulegen. Eine Mustervorlage finden Sie unter dem folgenden Link. Besucher*innen im Krankenhaus machen ihr Kreuz bei "§ 4a Absatz 1 Nr. 5 TestV: Besucher und Behandelte oder Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen: Krankenhäuser..." und legen das Formular bei der Bürgerteststelle vor.

 

Weiterhin gilt seit dem 11.04.2022 folgende Regelung:

  • Allgemein gilt am UKB 3G.
  • Zusätzlich gilt für Besucher stationärer Patient*innen ein aktueller, negativer COVID-19-Testnachweis als Zugangsvoraussetzung, unabhängig vom Geimpften- oder Genesenenstatus (aktuell = Antigen-Schnelltest max. 24 Stunden, PCR-Test max. 48 Stunden alt).
  • In Ambulanzen maximal eine Begleit-Person pro Patient*in mit 3G-Nachweis als Vorraussetzung.
  • Testpflicht auch für Kinder ab 7. Lebensjahr und Schüler*innen wegen des Wegfalls der schulischen Testpflicht ab Montag, den 11.04.2022
  • Insgesamt können mehr als zwei verschiedene Besucher*innen je Patient*in zugelassen werden (nicht zeitgleich).
  • Max. zwei Besucher*innen zeitgleich im Patientenzimmer (Festlegung je nach Raumgröße und Art der Versorgung)
  • Der Besuch sollte sich in einem angemessenen Zeitrahmen bewegen.
  • Beachten der Wegeführung (kürzester Weg zur Station)
  • Tragen einer OP- oder FFP2-Maske (keine Stoffmaske!)
  • 1,5 Meter Mindestabstand, Händedesinfektion vor und nach Besuch sowie Beachten der Husten-/Niesetikette

Kein Zutritt:

  • Fehlender Testnachweis bzw. 3G-Nachweis
  • Bei Verdacht auf COVID-19 oder einen grippalen Infekt (Schnupfen, Husten, Halskratzen etc.)
  • Bei Kontakt zu COVID-erkrankten Personen in den vorausgegangenen 14 Tagen

 

Wie gefährlich ist Covid-19 für Krebspatient*innen? 


Welche Personengruppen sind besonders gefährdet?

Besonders gefährdet sind Risikogruppen, wie Patient*innen mit einem geschwächten Immunsystem. Dazu gehören:

  • maligne hämatologische Grunderkrankung (Leukämie, Lymphom) Leukozytopenie (niedrige Zahl weißer Blutkörperchen)
  • niedrige lmmunglobulinwerte
  • langdauernde Immunsuppression (Steroide, Antikörper)
  • allogene Stammzelltransplantation und andere zelluläre Therapien

Ein besonderes Risiko bei Virusinfektionen der oberen Luftwege sind Ko-lnfektionen als Begleiterscheinung der eigentlichen Erkrankung. Bakterien und Pilze haben entscheidenden Einfluss auf den Verlauf der Erkrankung. Patient*innen sollen mit ihren behandelnden Ärzt*innen über das individuelle Risiko sprechen.

 

Worauf müssen an Krebs erkrankte Patient*innen achten?

Das sind die empfohlenen Schutzmaßnahmen der BZgA und des BfG:

  • Schützen Sie sich – halten Sie Abstand zu Personen mit Infektionen, meiden Sie Massenveranstaltungen und desinfizieren Sie regelmäßig Ihre Hände.
  • Erkennen Sie erste Symptome – wie Husten, Schnupfen, Halsschmerzen und Fieber.
  • Handeln Sie: Rufen Sie Ihre*n behandelnde*n Ärztin und Arzt an, wenn Sie mit ersten Symptome aus einem Risikogebiet zurückkehren.

Nach einer 2-wöchigen Quarantäne ist eine Infektion ausgeschlossen.

 

Sollen Therapien zur Behandlung von Krebs verschoben werden?

Der Nutzen der Therapie wird gegen mögliche Nebenwirkungen, abgewogen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist das individuelle Risiko an einer Infektion durch Covid-19 zur erkranken in Deutschland niedrig. Dadurch ist die Möglichkeit auf eine Verbesserung des Krankheitszustandes der Patient*innen höher als die Möglichkeit einer Infektion durch das Coronavirus.  

 

 

Besucherregelungen am UKB

 
Corona-Testzentren rund ums UKB

    Hausdorff Apotheke
    Hausdorffstraße 181-187
    53129 Bonn
    Telefon: +49 228 9239595
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
    www.hausdorff-apotheke-bonn.de

    Öffnungszeiten:
    Mo. - Fr.: 09:00 – 18:00 Uhr
    Sa.: 09:00 – 16:00 Uhr

    Termin für einen kostenlosen Corona-Antigen-Test buchen unter: www.hausdorff-apotheke-bonn.de


    Testcenter Bonn
    Reuterstraße 109
    53113 Bonn
    Telefon: +49 1573 9493508
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
    https://testcenterbonn.de 

    Öffnungszeiten:
    Mo. - Fr.: 07:00 – 09:00 Uhr
    Sa. & So.: 09:00 – 18:00 Uhr

    Termin für einen kostenlosen Corona-Antigen-Test oder einen PCR-Test buchen unter: https://testcenterbonn.de/


    Medizinisches Testzentrum Bonn & Bonner Talweg
    Clemens-August-Straße 32 
    53115 Bonn
    Telefon: +49 228 24047808
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
    http://www.corona-test-bonn.de/

    Öffnungszeiten:
    Mo. - Fr.: 09:00 – 18:00 Uhr
    Sa. & So.: 10:00 – 14:00 Uhr

    Termin für einen kostenlosen Corona-Antigen-Test oder einen PCR-Test buchen unter: https://corona-test-bonn.de/


    Zahnarztpraxis Christian Hornig Bonn-Venusberg
    Haager Weg 14-16
    53127 Bonn
    Telefon: +49 228 282991
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
    https://zahnarzthornigvenusberg.de/schnelltest/
      

Ambulanzen
  • Elektive ambulante Patient*innen (mit geplantem Besuchstermin) werden darauf hingewiesen, dass 3G Voraussetzung für einen Ambulanzbesuch ist.
  • Für ambulante Begleitpersonen der elektiven ambulanten Patient*innen ist 3G ebenfalls Voraussetzung für einen Ambulanzbesuch. Im Regelfall sollte nicht mehr als eine als Begleitperson dabei sein.
  • Der Ablauf (Fragebogen, AHA+L-Maßnahmen, Besucher-Aufkleber) unterscheidet sich nicht von Besuchern stationärer Patient*innen
  • Für nicht-elektive ambulante Patient*innen und Begleitpersonen (Besucher der Notfallzentren im INZ, NNZ und KNZ, Notfälle oder Sondersituationen, in denen die Abweisung einer Begleitperson nicht verhältnismäßig wäre) ist 3G keine Besuchsvoraussetzung!

 

Tagesklinische Patient*innen, Radiotherapie, ambulante Chemotherapie, Dialyse u.ä.
  • Diese erhalten analog stationären Patient*innen ein Patientenarmband (GB3).
  • Tagesaktuelle Symptomabfrage in der Einrichtung.
  • Wöchentliches PCR-Screening (Erkennung mitgebrachte Infektion, Impfdurchbruch)
  • Für besondere Risikosituationen (z. B. Gruppentherapie ohne sichere AHA+L-Maßnahmen, immunsupprimierte Hochrisikopatient*innen) zusätzliches Screening (z. B. Antigentest, LAMP-Seq) im Intervall nach bereichsspezifischer Festlegung.

 

Sonstige besondere Bereiche
  • Besuche bei COVID-verdächtigen oder COVID-positiven Patient*innen sowie in Hochrisikobereichen sind nur nach individueller Absprache und Einweisung in die Schutzmaßnahmen mit dem Stationspersonal für Einzelpersonen zulässig. Als Rechtfertigung werden soziale, ethische und medizinische Gründe akzeptiert.
    Analog gilt dies für aus anderen Gründen isolationspflichtige Patient*innen (Isolationsstufe IIIb, IIIc).
    Für immunsupprimierte Patient*innen werden jeweils bereichsspezifisch besondere Festlegungen getroffen (Umkehrisolation).
    Für die Geburtsbegleitung werden ggf. zusätzliche Regelungen getroffen (kein Zutritt bei COVID-verdächtigen Symptomen, 3G-Nachweis im Kreißsaal vorlegen, ggf. ergänzend Antigentest).
    Für die Kinderheilkunde werden ggf. zusätzliche Regelungen getroffen.
    Weitere Festlegungen finden sich im Hygieneplan.
 

 

 

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