20230509 patientenverfuegung

 

„Um Ihre Würde zu wahren, wollen wir wissen, was Ihnen wichtig ist!”

 

 

 

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient!

Ihr Wille ist für uns maßgebend. Unser Klinikum bietet Ihnen für zahlreiche, auch schwere und komplizierte Krankheiten Behandlungsmöglichkeiten nach besten Standards an.
Wir suchen dabei nach der für
Sie passenden Behandlung.

Darum sprechen wir mit Ihnen die Behandlung ab und holen Ihr Einverständnis ein.

Wenn Sie ihren Willen nicht äußern können, wird nicht einfach nach Gutdünken des behandelnden Arztes verfahren. Vielmehr wird versucht, Ihre Haltung zu den verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten zu ermitteln. Das geschieht – wenn möglich – im Gespräch mit Ihren nächsten Angehörigen.

 

 

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Mit Blick auf diese Situation ist es hilfreich, wenn Sie Ihre grundsätzlichen Vorstellungen frühzeitig äußern:

  • im Gespräch mit Ihren Angehörigen über Ihre Ziele und Werte sowie Ihre Haltung zu verschiedenen lebenserhaltenden und –verlängernden Maßnahmen.
  • in einer Patientenverfügung: Hier legen Sie darüber hinaus fest, welche Behandlungsangebote Sie wollen und mehr noch, in welchen Situationen Sie ein spezielles, ein eingeschränktes oder kein Behandlungsangebotwollen.
  • in einer Vorsorgevollmacht: Hier bestimmen Sie, wer für Sie in medizinischen Fragen entscheidet, wenn Sie das selbst nicht mehr können.

Möglicherweise finden Sie im Zusammenhang mit Ihrem aktuellen Klinikaufenthalt eine Patientenverfügung angebracht. Für eine geeignete Formulierung halten wir unterschiedliche Entwürfe bereit. Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit mit Blick auf Ihre aktuelle Situation verändern und ergänzen.

 

 

Wichtig

  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht müssen den behandelnden Ärzten im Original vorgelegt werden. Sie werden kopiert und den Akten beigefügt. Ein Vermerk in den Dokumentationssystemen weist auf diese Dokumente hin.
  • Sprechen Sie mit ihren Angehörigen darüber:
    • wenn es solche Dokumente gibt
    • wo sie zu finden sind
    • welche Lebenseinstellung Sie haben
  • Nutzen Sie, wenn irgend möglich, die Gelegenheit, auch von sich aus mit dem ärztlichen Personal die Behandlung abzusprechen und das Abgesprochene schriftlich niederlegen zu lassen.

 

 

Hilfen

Auf Wunsch erhalten Sie von uns den Vordruck und die Erläuterungen für eine Patientenverfügung. Wenn Sie mit dem Entwurf nicht zurecht kommen, vermittelt Ihnen das Pflegepersonal Kontakt zu einer Beratung.

Geschäftsstelle des Klinischen Ethikkomitees
Tel: 0228 287-13633

 

 

 

 

 

 Sozialdienst

 

Liebe Patientin, lieber Patient,

die Abteilung Entlassmanagement/Sozialdienst umfasst den Bereich Care und Case Management. 
Die Mitarbeiter*innen des Entlassmanagement/Sozialdienst arbeiten in Teams in den jeweiligen Kliniken oder Zentren. Durch den Zusammenschluss kann die Expertise von klinischer Sozialarbeit und Pflegekompetenz für die Patient*innen- und Angehörigenberatung zur Verfügung gestellt werden.

Sprechen Sie Ihre Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt an, um einen Kontakt für eine Erstberatung herzustellen.

Wir sind für Sie da!

Eine Erkrankung kann viele Fragen aufwerfen. Wie soll es nach dem Krankenhausaufenthalt weitergehen, welche Möglichkeiten habe ich als Patient*in?
Die Mitarbeiter*innen des Entlassmanagement/Sozialdienst möchten Sie in dieser Lebenssituation unterstützen.

Von uns erhalten Sie Informationen zu Leistungsvoraussetzungen sowie Hilfen bei der Antragstellung. Insbesondere bei der Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen oder der weiteren pflegerischen Versorgung sind wir kompetente Ansprechpersonen. Wir arbeiten dabei eng mit den Ärztinnen und Ärzten sowie dem Pflegepersonal zusammen.

Unser Angebot ist kostenlos.

Außerdem unterliegen wir der Schweigepflicht.

 

Unsere Leistungen

  • Wir beraten und unterstützen Sie unter anderem zu folgenden Themen:
  • Einleitung von medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen
  • Beratung zum Schwerbehindertenrecht
  • Information zu wirtschaftlichen Fragen: Lohnersatzleistungen, Krebshärtefonds, Befreiung von Zuzahlungen, Rente etc.
  • Vermittlung zu ambulanten und stationären Versorgungsmöglichkeiten
  • Information zu Selbsthilfegruppen

 

Ansprechpartner*innen

Teamassistenz 
Tel.: +49 (0) 228 287-14013
Fax: +49 (0) 228 287-14859

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Außerhalb unserer Bürozeiten (8:00 – 14:00 Uhr) können Sie uns gerne auf unserem Anrufbeantworter eine Nachricht hinterlassen.
Wir rufen Sie gerne zurück.


 

Weitere Informationen:

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Familien-Scout Logo

Familien-Scout

 

Unterstützung für Familien mit einem an Krebs erkrankten Elternteil

Gemeinsam einen guten Weg finden

Eine Krebserkrankung kann den Alltag und die ganze Familie belasten und durcheinanderbringen. Familien-SCOUTs sind in dieser Situation feste Ansprechpartner*innen, die Sie und Ihre Kinder beraten, begleiten und unterstützen. Dabei kann es sich um sozialrechtliche und finanzielle Fragen, den Antrag auf eine Haushaltshilfe oder der positiven Förderung der Krankheitsbewältigung bei Eltern und Kindern handeln. Ein Familien-SCOUT kennt die vorhandenen Unterstützungsangebote und wählt mit Ihnen die passenden aus. Damit es für Sie und Ihre Familie möglichst einfach ist, kann Ihr Familien-SCOUT auch zu Ihnen nach Hause kommen.

Der Familien-SCOUT steht unter Schweigepflicht.
Das Angebot ist kostenlos.  

 

Wir bieten Unterstützung für Familien mit einem Familien-SCOUT bei:

  • bei der Krankheitsbewältigung
  • bei der Organisation des Alltags
  • bei der Vernetzung verschiedener Hilfsangebote
  • bei einer offenen, vertrauensvollen Kommunikation in der Familie

 

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

  • Ein Elternteil ist an Krebs erkrankt
  • Sie haben ein minderjähriges Kind
  • Das erkrankte Elternteil ist bei einer dieser Krankenkassen gesetzlich versichert:
    – Techniker Krankenkasse
    – AOK Rheinland / Hamburg
    – IKK Classic
    – BKK Mobil Oil
    – BIG Direkt
  • Sie wohnen in einem Umkreis von +/– 40 km von Bonn

 

Wie ist der Ablauf?

Wenn Sie einverstanden sind, teilt uns Ihr Behandlungsteam (z. B. Ärzt*innen, Sozialdienst, Psychoonkolog*innen) Ihre Kontaktdaten mit. Wir melden uns bei Ihnen und stellen Ihnen das Unterstützungsangebot vor.

Gerne können Sie sich auch direkt bei uns melden. 

 

Unser Team

Team Familien-Scout v. l. n. r. Franziska Geiser, Kerstin Liebing und Maria Manuel-Rimbau
 
 

 

  

Ihr Bonner Familien-SCOUT  

 

 

Weitere Informationen

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